Zuhause wollen die meisten Menschen sterben. In Würde. Ohne Schmerzen. Gut versorgt und nicht allein. Seit fünf Jahren haben sterbenskranke Menschen, die nicht mehr geheilt werden können, auch einen gesetzlichen Anspruch, zu Hause sterben zu können. Das Recht auf eine "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV). Ganz unbürokratisch soll ein Team qualifizierter Ärzte und Pfleger den Sterbenden rund um die Uhr in dessen eigenen vier Wänden betreuen, ihn pflegen und seine Schmerzen lindern - so das Gesetz.